Herzlich Willkommen

               auf der

offiziellen Internetseite

der Sportgemeinschaft

"SG Blau-Weiss Dessau e.V.",,

AKTUELLE INFORMATION

Wir freuen uns, dass YOGA als unser neues Sportangebot auf so große Resonanz gestoßen ist.

Wir beginnen mit zwei Übungsgruppen. Es geht nach Reihenfolge eurer Anmeldung. Diejenigen die wir leider noch nicht gleich berücksichtigen können, rücken nach, falls nach den ersten zwei Probeeinheiten Plätze frei werden.

Wir nehmen vorerst keine Neuanmeldungen für YOGA an!

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                       MITGLIEDERINFORMATION
Stand: 2025
Verteiler:           Abteilungsleiter, Übungsleiter, Betreuer,
Internetseite:    www.blauweiss-dessau.de

 

1.    Kann ein Verein den Mitgliedern den Beitrag erlassen

     oder senken ?

NEIN !
Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, wegen abgesagten Trainingseinheiten die Beiträge nicht zu bezahlen.

Die Beiträge sind „mitgliedschaftliche Verpflichtungen“, die jedes Mitglied zur Förderung des Vereinszwecks zu erfüllen hat. Es gilt weiterhin die Satzung sowie die beschlossene Beitragsordnung

 

„ Ist der Mitgliedsbeitrag 3 Monate nach Fälligkeit nicht an den Verein bezahlt, endet die Mitgliedschaft automatisch“ (§ 10 (7).

 
!! Somit verliert das Mitglied  u.a. den Versicherungsschutz  !!

 

Natürlich steht jedem Mitglied frei, aus dem Verein auszutreten. Dies hat schriftlich beim zuständigen Übungsleiter oder

per Mail: blauweissdessau@t-online.de zu erfolgen.

 

2.     Kann ich als Vereinsmitglied meinen Beitrag zurückfordern, wenn kein Training stattfindet?

NEIN !

Der Mitgliedsbeitrag ist nicht gekoppelt an die Verpflichtungen zur Erbringung konkreter Sportangebote. Es handelt sich in einem Verein um ein Personenrechtsverhältnis, mit dem keine konkreten Einzelleistungen eines Vereins abgegolten werden.

 

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Auf der Grundlage unserer Satzung §10 Abs.2 ist der Vorstand berechtigt,  Beiträge zu erhöhen, wenn eine Notwendigkeit dafür besteht. Gleichzeitig muss die Erhöhung zu der Jahreshauptversammlung begründet werden,

 

 

ALLE FESTLEGUNGEN ZU MITGLIEDSBEITRÄGEN  SIND IM § 10 DER VEREINSSATZUNG GEREGELT UND JEDERZEIT EINSEHBAR.

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